Beim Wertpapierdepot handelt es sich rechtlich betrachtet um ein Konto, über das nur bestimmte Personen verfügen können. Zunächst einmal ist das stets der Kunde, auf dessen Namen das Depot eröffnet wird, also der Depotinhaber. Wie zum Beispiel auch beim Girokonto der Fall, so kann der Depotinhaber zusätzliche Personen nennen, die als Verfügungsberechtigte ebenfalls über das Depot verfügen können. Das bedeutet, diese Personen dürfen genauso wie der Depotinhaber Orders erteilen oder den Depotbestand abfragen. In der Praxis werden Depots heute häufig online geführt, sodass der Depotinhaber meistens mittels der PIN einen Zugriff auf sein Depot erhält. Somit kann er durch Weitergabe der PIN und eventuellen TAN-Nummern natürlich auch Personen die Verfügungsgewalt über sein Depot geben, die der Bank bzw. dem Broker offiziell nicht als Berechtigte bekannt sind. Dies geschieht dann natürlich auf „eigenes Risiko“ des Depotinhabers.
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