Im Zusammenhang mit der Eröffnung und der Führung des Wertpapierdepots gibt es zwei Formen von Gebühren, auf die man als Anleger achten sollte. Neben den Ordergebühren fallen oftmals für die reine Führung des Depots die sogenannten Depotgebühren an. Es handelt sich dabei meistens um eine fixe Jahresgebühr, die der Depotinhaber ganz unabhängig davon zu zahlen hat, ob er das Depot genutzt hat oder nicht. Eine andere Variante der Depotgebühren sind Positionsgebühren. Hierbei fällt nicht grundsätzlich für das Bestehen des Depots eine Gebühr an, sondern es werden nur pro vorhandener Wertpapier-Bestandsposition Gebühren berechnet. Vor allem die Online Broker und auch die Direktbanken verzichten in der letzten Zeit allerdings immer häufiger auf die Berechnung der Depotgebühren, sodass die Führung des Depots für die Kunden vollkommen kostenlos ist. In diesem Fall fallen dann lediglich Gebühren für die Ausführung von Aufträgen an.
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