Sparer fallen aus allen Wolken, wenn die Bank plötzlich den Sparvertrag kündigt

Sparer fallen aus allen Wolken, wenn die Bank plötzlich den Sparvertrag kündigtIn letzter Zeit tauchen vermehrt Meldungen von Verbraucherzentralen und verstörten Kunden auf. Immer mehr Sparkassen und Banken versuchen, die für sie ungünstigen Alt-Sparverträge loszuwerden. Diese alten Sparverträge sind den Instituten ein Klotz am Bein, da sie noch aus einem Umfeld mit gänzlich anderer Zinsgestaltung kommen. So liegen die Zinsen in diesen alten Verträgen um ein vielfaches höher als bei aktuellen Verträgen, die sich an dem derzeit dominierenden Niedrigzins orientieren.

Unangenehme Post flattert Sparern seit einiger Zeit ins Haus. Gerade Anleger mit alten Sparverträgen von über 10 Jahren und guten Zinsen sind betroffen und erhalten nach Überschreiten der Laufzeit-Dekade meist die Kündigung. Grund für die Kündigung sind meist Bonuszinsen, die teilweise bis zu 3,5 Prozent betragen. Die Institute versuchen nun, sich von diesen Altbeständen zu trennen, da sie diese teuer bezahlen. Aktuelle Konditionen sind bedeutend besser an das momentan vorherrschende Niedrigzinsumfeld angepasst, daher unternehmen Sparkassen und Banken häufig den Versuch, den Kunden einen Sparvertrag zu neuen Konditionen anzubieten. Wenn das neue Angebot beim Kunden nicht fruchtet, musste dieser bisher sogar mit der Kündigung des Sparvertrags rechnen.

Kündigung bekommen? Dann in den Verbraucherzentralen beraten lassen

Doch immer mehr Verbraucher gehen gegen diese Methoden der Institute vor. Sie hatten ihre Rechte vor Gericht geltend gemacht. Wie die letzte Entscheidung der Gerichte nun zeigt, sind Banken und Sparkassen nicht berechtigt, alte Sparverträge vor Ablauf der Einzahlungszeit zu kündigen. Kündigungen vor diesem Zeitpunkt sind also unrechtmäßig. Ein Urteil fiel auch zur Höhe der monatlichen Sparrate: Diese darf vom Anleger jederzeit auf das im Vertrag festgeschriebene Maximum gesetzt werden – eine Begrenzung auf einen niedrigeren Betrag ist nicht zulässig. Sollte trotzdem die Kündigung im Briefkasten landen, finden Verbraucher Rat in einer der Verbraucherzentralen.