Welche Unterlagen werden für die Eröffnung des Girokontos benötigt?

Wer ein Girokonto eröffnen möchte, der muss sich laut §154 AO (Abgabenverordnung) auf jeden Fall durch einen amtlichen Lichtbildausweis legitimieren, also durch einen Personalausweis oder einen Reisepass. Der Grund besteht darin, dass die Bank zum einen die Daten des Kontoinhabers braucht und zum anderen kein Konto auf eine nicht wirklich existierende Person eröffnen darf. Weitere Unterlagen sind für die reine Eröffnung des Girokontos auch schon gar nicht mehr notwendig. Soll allerdings auf dem Girokonto zusätzlich noch ein Dispositionskredit eingeräumt oder eine Kreditkarte beantragt werden, fordert die Bank eine Schufa-Auskunft an und mitunter sind dann auch Gehaltsnachweise zu erbringen.

 

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