Auch Minderjährige können problemlos die Möglichkeit nutzen, auf dem Festgeldkonto Kapital anzulegen. Aufgrund der Mindestanlagesummen, die sich meistens im Bereich von einigen tausend Euro bewegen, wird die Anlage aber meistens von den Eltern vorgenommen. Ohnehin braucht der Minderjährige auch beim Festgeld stets die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern, die den Kontoeröffnungsantrag als Erziehungsberechtigte mit unterschreiben müssen. Generell darf ein Festgeldkonto aber auf den Namen noch nicht volljähriger Kunden lauten, weil mit dem Konto weder Gebühren noch rechtliche Nachteile verbunden sind.
Die besten Festgeldkonten nach Anlagezeitraum
Festgeld Zinsen 6 Monate – Festgeld Zinsen 1 Jahr – Festgeld Zinsen 2 Jahre – Festgeld Zinsen 3 Jahre – Festgeld Zinsen 4 Jahre – Festgeld Zinsen 5 Jahre
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