Wie sind die Festgeldzinsen zu versteuern?

Das Festgeld gehört zu den verzinslichen Anlagen, die ausschließlich die Zinsen als Ertrag aufweisen. Die gutgeschriebenen Festgeldzinsen sind natürlich auch zu versteuern, denn sie stellen Einnahmen aus Kapitalvermögen dar. Insofern fallen die Festgeldzinsen unter die Abgeltungssteuer. Damit die Bank diese Steuer nicht direkt bei Gutschrift der Zinsen abführen muss, kann ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe gestellt werden.

 

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