Wie funktioniert das Lastschrift-Einzugsverfahren?
Neben der Überweisung gibt es einen für den Zahlungspflichtigen deutlich bequemeren Weg, wie zum Beispiel Rechnungen bezahlt werden können. Es handelt sich dabei um das sogenannte Lastschrift-Einzugsverfahren. Beim Lastschrift-Einzugsverfahren ist es so, dass der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Erlaubnis erteilt (Einzugsermächtigung), einen bestimmten Betrag oder auch prinzipiell von seinem Girokonto einzuziehen. Das Einzugsverfahren macht vor allen Dingen dann Sinn, wenn man an einen bestimmten Zahlungsempfänger öfter eine Zahlung vornehmen muss, also beispielsweise die Zahlung von Versicherungsbeiträgen, Mitgliedsbeiträgen oder Rundfunkgebühren. Der große Vorteil der Einzugsermächtigung bzw. des Lastschrift-Einzugverfahrens besteht darin, dass die erteilte Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen werden kann. Zudem kann man nicht korrekte Abbuchungen zurückbuchen lassen, was bei einer Überweisung in der Regel nicht möglich ist. Bis zu sechs Wochen hat man Zeit, eine Abbuchung wegen Widerspruch zurückgeben zu lassen, falls man mit dieser nicht einverstanden ist.
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