Einlagensicherung


Worte wie Zusammenbruch, Pleite oder Crash las der Anleger in der jüngeren Vergangenheit häufig in Verbindung mit Banken. Sie machten ihm Angst. Gleichwohl betont der Bundesverband der deutschen Banken regelmäßig: der Sparer müsse sich nicht sorgen, die privaten Einlagen sind im Notfall durch einen Einlagensicherungsfonds geschützt.

Zu den geschützten Einlagen zählen im wesentlichen Guthaben auf Girokonten, Sparbücher, Tagesgelder und Festgelder sowie Sparbriefe, die auf den Namen des Kunden lauten.

Der Einlagenschutz wird zum einen gesetzlich durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) und zum anderen durch zusätzliche, freiwillige Sicherungssysteme des entsprechenden Bankenverbandes (auch Feuerwehrfonds genannt)  gewährt. Die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes deutscher Banken mit 181 Mitgliedern übernimmt beispielsweise bis zu 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals: pro Anleger bis zu 1,5 Mio. Euro und der Bundesverband der öffentlicher Banken sichert betragsmäßig unbegrenzt.

Die gesetzliche Einlagensicherung deckt seit dem 01.01.2011 Ausfälle bis zu 100.000 Euro für 100 Prozent der Einlage. Auch in der Schnelligkeit der Regulierung der Ansprüche legt die Bundesregierung zu: Die Auszahlungsfrist beträgt nur noch 30 Tage.

Einlagensicherung nach Banken und Ländern

Banken mit Haupsitz in Deutschland
Banken gesetzliche Einlagensicherung zusätzliche Einlagensicherung empfohlende Höchstanlagesumme
Deutsche Bank, ING-Diba, Postbank, Santander, GE Capital Direkt, Isbank, Oyak Anker Bank 100.000 € 1,5 Mio € 1,5 Mio €
Sparkassen keine, da eigenes Sicherungssystem 100 % keine Beschränkung
SWK Bank, Umweltbank, C&A Bank 100.000 € keine 100.000 €
DKB, SKG 100.000 € 100 % keine Beschränkung
Volks- und Raiffeisenbanken, PSD, Sparda keine, da eigenes Sicherungssystem 100 % keine Beschränkung

 

Banken mit Haupsitz in Großbritannien

Banken gesetzliche Einlagensicherung zusätzliche Einlagensicherung empfohlende Höchstanlagesumme
Bank of Scotland 100.000 € 150.000 € 250.000 €
ICICI 100.000 € 1,5 Mio € 1,5 Mio 
Cortal Consors 100.000 € 1,5 Mio € 1,5 Mio 

 

Banken mit Haupsitz in Luxenburg

Banken gesetzliche Einlagensicherung zusätzliche Einlagensicherung empfohlende Höchstanlagesumme
Advanzia 100.000 € keine 100.000 €

 

Banken mit Haupsitz in den Niederlanden

Banken gesetzliche Einlagensicherung zusätzliche Einlagensicherung empfohlende Höchstanlagesumme
Amsterdam Trade Bank, Altbank, Credit Europe Bank, DHB, Garantibank, NIBC Direct, Triodos 100.000 € keine 100.000 €

 

Banken mit Haupsitz in Österreich

Banken gesetzliche Einlagensicherung zusätzliche Einlagensicherung empfohlende Höchstanlagesumme
Autobank, Denizbank, Vakifbank, VTB 100.000 € keine 100.000 €

 

Sind Tages und Festgelder bei einer ausländischen Bank in Deutschland ebenso abgesichert?

Die deutsche Niederlassung einer Bank aus dem Europäischen Wirtschaftsraum sichert grundsätzlich die Einlagen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes. Soweit die Einlagensicherung unter der Grenze in Deutschland liegt, erhöht sich der Anspruch auf die deutsche gesetzliche Sicherung. Entscheidend dabei ist das Land des Hauptsitzes. Beispielsweise befinden sich der Hauptsitz der türkischen Denizbank in Österreich und der Demirhalkbank in den Niederlanden. Hier gilt dadurch EU-Recht und

Alle die im Tagesgeld- oder Festgeldvergleich einbezogenen Banken sind freiwilliges Mitglied in der  Sicherungseinrichtung ihres Bankenverbandes. Durch den doppelten Schutz  zählt in Deutschland Tagesgeld und Festgeld zu einer sicheren Geldanlage.

Sehr gute weiterführende Auskunft erhalten Interessenten auch beim Bundesverband Deutscher Banken in Berlin, sogar über eine Mailanfrage. Bei einem ausländischen Anbieter sollte sich der Anleger über die Sicherungsbedingungen sehr genau informieren, bevor er ein Tagesgeld- oder Festgeldkonto eröffnet.



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