Die mögliche Verfügung spielt bei vielen Anlegern auch bei der Wahl der passenden Geldanlage eine sehr wichtig Rolle. Über die Verfügung muss man sich allerdings nur bei solchen Geldanlagen Gedanken machen, die eine bestimmte Laufzeit beinhalten. Beim Tagesgeld ist es zum Beispiel so, dass eine Verfügung hier zu jedem Zeitpunkt möglich ist, den der Kunde wählt. Demzufolge kann es beim Tagesgeld auch keine vorzeitige Verfügung geben. Denn von einer vorzeitigen Verfügung wird immer dann gesprochen, wenn der Anleger sein Guthaben verfügen möchte, obwohl die vorher vereinbarte Laufzeit noch nicht beendet ist. Eine solche vorzeitige Verfügung könnte zum Beispiel beim Festgeld gewünscht sein, wenn der Kunde eine Festlegedauer von beispielsweise einem Jahr gewählt hat, sein Kapital dann aber schon nach sieben Monaten verfüge möchte. Die Bank ist zwar beim Festgeld nicht dazu verpflichtet, eine vorzeitige Verfügung zuzulassen, macht dies aber aus Kulanz dennoch häufig.
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