Die Mindesteinlage, auch als Mindestanlagesumme bezeichnet, ist quasi das Gegenstück zur Maximaleinlage. Die Mindesteinlage besagt nämlich, dass Anleger ein bestimmtes Anlagekonto nur unter der Voraussetzung nutzen können, dass dort mindestens ein Guthaben von X Euro vorhanden ist. Diese Mindesteinlage muss sofort bei Kontoeröffnung getätigt werden und darf dann auch während der Dauer der Kontoführung nicht mehr unterschritten werden. Üblich sind solche Mindestanlagesummen vor allen Dingen im Festgeldbereich. Hier gibt es nur ganz wenige Anbieter, die keine Mindesteinlage fordern. Der Grund besteht meistens darin, dass die Führung des Kontos mit sämtlichen anfallenden Verwaltungskosten sich bis zu einer gewissen Anlagesumme für die Bank nicht rentieren würde, weil dann die Zinsgewinne einfach zu gering wären. Meistens bewegt sich die Mindesteinlage bei den Festgeldern zwischen 2.500 und 5.000 Euro. Beim Tagesgeld ist eine Mindesteinlage hingegen vollkommen unüblich, denn hier können die Kunden das Konto bereits ab einem Euro Guthaben nutzen.
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