Seit einigen Jahren gibt es innerhalb der Europäischen Währungsunion eine für alle Teilnehmerstaaten bzw. deren Banken geltende gesetzliche Regelung, dass bestimmte Kundeneinlagen bei Insolvenz gesichert sein müssen. Man bezeichnet das auch als gesetzliche Einlagensicherung. In der Praxis sieht diese Einlagensicherung so aus, dass die teilnehmenden Banken regelmäßig Geld in einen Fonds einzahlen, den Einlagensicherungsfonds. Dieser würde dann in dem Fall die Einlagen der Kunden schützen, wenn eine Bank insolvent werden würde. Dabei sind jedoch nicht alle Formen von Anlagen geschützt, sondern nur Guthaben auf Girokonten, Sparkonten, Termingeld/Festgeld und Tagesgeldkonten.
Während der gesetzliche Einlagensicherungsfonds die Kundeneinlagen bis höchstens 100.000 Euro schützt (je Kundeneinlage), sind viele deutsche Banken zusätzlich auch noch an einem privaten Einlagensicherungsfonds beteiligt, zum Beispiel am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Bei diesen privaten Einlagensicherungsfonds ist die abgesicherte Summe meistens deutlich höher als 100.000 Euro. So würde der Fonds im Schadensfall zum Beispiel bis zu einer Summe haften, die 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der von der Zahlungsunfähigkeit betroffenen Bank entsprechen würde. Und das können – natürlich pro Kunde – Beträge im zwei- bis vierstelligen Millionen-Euro Bereich sein.
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