Verfügungen vom Girokonto dürfen alle Personen vornehmen, die der Bank offiziell als Verfügungsberechtigte genannt worden sind. Das sind zunächst einmal in jedem Fall der oder die Kontoinhaber. Gibt es mehre Kontoinhaber, zum Beispiel Ehepaare, sind diese in der Regel jeder alleine verfügungsberechtigt, es kann aber auch eine gemeinschaftliche Verfügung vereinbart werden (Und-Konto). Darüber hinaus kann der Kontoinhaber praktisch jeder beliebigen Personen eine Verfügungsberechtigung auf seinem Girokonto einräumen.
Die besten Girokonto-Anbieter im Vergleich
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