In der Regel werden die Wertpapiere, die man als Anleger gekauft hat, im Depot „virtuell“ verbucht. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer Girosammelverwahrung, denn natürlich werden die zum Beispiel gekauften Aktien nicht explizit getrennt für nur diesen einen Anleger verwahrt. Im Prinzip ist der Handel mit Wertpapieren also meistens virtuell, denn es folgt keine Auslieferung der Wertpapiere als Urkunden. Eine Ausnahme bilden die sogenannten effektiven Stücke. Mit effektiven Stücken werden Wertpapiere bezeichnet, die tatsächlich noch in physischer Form als Wertpapier-Urkunde vorhanden sind. Manche Anleger möchten gerne solche effektiven Stücke besitzen, um sich das Wertpapier dann zum Beispiel umrahmt an die Wand zu hängen. Beachten sollte man allerdings, dass die Auslieferung von Wertpapieren mit nicht geringen Gebühren verbunden ist.
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