Was ist ein Gemeinschaftskonto?

Beim Girokonto unterscheiden die Banken nicht nur danach, ob es sich um ein Privatgirokonto oder um ein Geschäftsgirokonto handelt, sondern es wird auch zwischen einem Einzelkonto und einem Gemeinschaftskonto differenziert. Ein Gemeinschaftskonto ist dabei ein Girokonto, welches mindestens auf zwei Kontoinhaber lautet. In der Praxis sind das vor allen Dingen Konten von Eheleuten, bei denen beide Ehepartner Kontoinhaber sind. Aber auch Vereine oder Unternehmen können ein Gemeinschaftskonto führen lassen. Wichtig ist beim Gemeinschaftskonto zu entscheiden, ob die Verfügung über das Konto nur gemeinschaftlich möglich ist, oder ob jeder Kontoinhaber unabhängig vom anderen verfügen kann. Letzteres ist in der Praxis meistens der Fall, da es nur schwer praktikabel ist, dass immer beide Kontoinhaber bei jeder Abbuchung gemeinsam zustimmen. Lediglich bei Erbengemeinschaften ist die Vereinbarung einer gemeinschaftlichen Verfügung durchaus sinnvoll.

 

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