Muss man die erhaltenen Tagesgeldzinsen versteuern?

Die Tagesgeldzinsen zählen wie alle Zinsen zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen und sind daher selbstverständlich in vollem Umfang zu versteuern. Allerdings kann man dadurch, dass man seiner Bank einen Freistellungsauftrag zumindest dafür sorgen, dass die Abgeltungssteuer nicht direkt bei der Zinsgutschrift schon von der Bank abgeführt wird.

 

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