Mit dem Grenzsteuersatz wird hierzulande derjenige Steuersatz bezeichnet, auf dessen Basis der nächste Geldbetrag der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung dann im Zuge der Einkommensteuer belastet wird. Der Steuersatz gibt also demzufolge an, mit wie viel Prozent ein Einkommen besteuert werden muss, welches in dem Sinne „zusätzlich“ erwirtschaftet worden ist. In der Praxis wird der Grenzsteuersatz mitunter auch als marginaler Steuersatz bezeichnet und ist nicht zu verwechseln mit dem durchschnittlichen Steuersatz (Durchschnittssteuersatz).
Der Grenzsteuersatz steht also hierzulande eng in Verbindung mit den progressiven Steuertarifen, wie sie in Deutschland im Zuge der Einkommensteuer angewendet werden. Denn steigt die Bemessungsgrundlage für die zu entrichtende Einkommensteuer an, also in der Regel das Einkommen des Steuerpflichtigen, so steigt auch die Höhe des jeweiligen Grenzsteuersatzes an. Gäbe es keinen Grundfreibetrag, was man in anderen Ländern auch als die Flat Tax bezeichnet, gäbe es dann auch keinen Unterschied mehr zwischen dem Grenzsteuersatz auf der einen Seite und dem Durchschnittssteuersatz auf der anderen Seite.
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