Das Girokonto ist eines der ersten Konten, die man überhaupt nutzt. Vielfach haben heutzutage schon Kinder mit zwölf Jahren ein erstes Girokonto, das sie dann als Taschengeldkonto nutzen. Aber auch wenn man heute spätestens ab Beginn der Ausbildung, eines Studiums oder einer Beschäftigung ein Girokonto benötigt, gibt es hierzulande kein verankertes Grundrecht auf ein solches Konto. Allerdings ist es auf der anderen Seite zumindest bei den Sparkassen so, dass diese aufgrund ihres öffentlichen Auftrages und ihrer Satzung die Eröffnung eines Girokontos nicht ohne Weiteres verweigern können. Eine nicht ausreichende Bonität ist zumindest kein Grund für die Sparkassen, die Einrichtung eines Girokontos zu verweigern. Höchstens wenn sich der Kunde schon einmal grob vertragswidrig verhalten hat, muss kein Konto mehr eröffnet werden. Alle anderen Banken können frei entscheiden, ob sie für den Kunden ein Konto einrichten oder nicht.
Die besten Girokonto-Anbieter im Vergleich
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