Ob das Girokonto auch überzogen, also im Soll geführt werden darf, hängt von der mit der Bank getroffenen Vereinbarung ab. Grundsätzlich muss die Bank eine Kontoüberziehung erlauben. Das kann entweder durch eine geduldete Überziehung geschehen oder üblicherweise durch die Einräumung eines Dispositionskredites. Dieser stellt einen auf dem Girokonto verfügbaren Kreditrahmen dar und ist meistens problemlos zu erhalten, wenn regelmäßiges Gehalt auf dem Konto verbucht wird und keine negative Schufa vorhanden ist. Minderjährige dürfen ihr Girokonto allerdings nicht überziehen, weshalb die Bank das Girokonto dann als Guthabenkonto führt.
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