Postident Verfahren


Viele Kunden eröffnen heute ein Girokonto nicht mehr in der Filiale der Bank, sondern über das Internet. Diese Art der Kontoeröffnung ist schnell und bequem, zumal die online geführten Konten zudem oft besonders günstige Konditionen aufweisen. Trotz dieser Möglichkeit der Online-Kontoeröffnung muss die Bank natürlich ihren gesetzlichen Auflagen nachkommen, und die Identität des Kontoinhaber feststellen. In der Filiale ist das durch Vorlegen des Personalausweises möglich, was natürlich über den Onlineweg nicht praktikabel ist. Und eine Ausweiskopie ist nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Legitimation nicht ausreichend.

Aus diesem Grund nutzt man zur Legitimation bei einer Online-Kontoeröffnung das so genannte Postident Verfahren. Das Postident Verfahren soll demnach die Vorlage des Ausweises, welche ansonsten direkt in der Bankfiliale erfolgt, ersetzen. Stattdessen begibt man sich nach der Online-Kontoeröffnung zusammen mit den Unterlagen für die Kontoeröffnung, die man sich ausgedruckt oder von der Bank zugesandt bekommen hat, mit seinem Personalausweis in eine Postfiliale. Alternativ handhaben es manche Banken auch so, dass der Postbote, welcher die Kontounterlagen per Brief zustellt, die Ausweisdaten notiert. Dieser Vorgang ist jedoch eher die Ausnahme, denn wenn man die Unterlagen selbst ausdrucken kann, was heute meistens der Fall ist, muss man ohnehin zu einer Postfiliale.

Der Mitarbeiter in der Postfiliale notiert dann die Ausweisdaten (Nummer, Gültigkeit etc.) auf dem zugehörigen Beleg, der anschließend zusammen mit den Kontounterlagen an die Bank gesendet wird. Somit hat die Bank einen Nachweis für ihre eigenen Unterlagen, dass sich der Kontoinhaber durch persönliche Vorlage des Personalausweises als rechtmäßiger Inhaber des Kontos legitimiert hat. Der Grund für diese Prüfungspflicht ist übrigens, dass keine Konten auf nicht existierende Personen eröffnet werden dürfen (nach §154 Abgabenordnung).

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